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reisemangel.de
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► Reisetipps
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Planen Sie Ihre Reise gründlich, bereiten Sie sich auf das Gespräch im Reisebüro oder Ihre Online-Buchung gut vor! Beachten Sie, wie andere Urlauber - bei aller berechtigter Kritik an vollständiger Objektivität - über Ihr gewünschtes Hotel u.a. geurteilt haben:
holidaycheck.de hotelkritiken.de trivago.de votello.de zoover.de
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Falls während der Reise Mängel auftreten, so teilen Sie diese sofort dem Reiseleiter (= Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort) - oder, wenn dieser nur wenige Sprechzeiten in der Woche hat, dem Reiseveranstalter in Deutschland mit (Adresse mit Telefonnummer / Telefaxnummer / E-Mail-Adresse ist meist den Reiseunterlagen zu entnehmen) und verlangen Sie umgehende Abhilfe! Achtung: Hotelmanager, Flugpersonal oder Animateure sind hier nicht der richtige Ansprechpartner!
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Innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise (sogenannte Ausschlussfrist) muss die Reisebeschwerde gegenüber dem Reiseveranstalter (nicht: Reisebüro) angezeigt werden!
Achtung: Maßgebend für das Ende der Reise ist der Tag, der in Ihren Reiseunterlagen als Rückreisetag festgelegt ist. Beispiel: Ende der Reise am 12. Oktober 2011 - Ausschlußfrist endet am 12. November 2011, 24.00 Uhr, bei Sonn- und Feiertagen ein Tag später.
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In diesem Beschwerde-Schreiben müssen alle Mängel genau bezeichnet und erläutert werden, außerdem muss eine bestimmte Forderung (z. B. teilweise Rückerstattung des Reisepreises; eine genaue Bezifferung ist indes nicht unbedingt notwendig) geltend gemacht werden. Einschreiben mit Rückschein verwenden.

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Achtung bei Gruppenreisen: Entweder reklamieren alle Mitreisenden separat. Oder aber, wenn einer von mehreren erwachsenen Reisenden für eine ganze Gruppe schreibt, sollten der Beschwerde von den übrigen Mitreisenden Vollmachten und/oder Abtretungserklärungen beigefügt werden. Eltern sollten ausdrücklich auch im Namen der Kinder reklamieren.
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Wenn Sie sich Ihrer Sache unsicher sind: Wenden Sie sich bitte an einen kompetenten Rechtsanwalt ( http://anwaltauskunft.de - bei Rechtsgebiet Reiserecht eingeben; in der Datenbank der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht nachsehen: http://anwaltsdatenbank.dgfr.de) oder an die Verbraucherberatung.
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